Die Bedeutung der Fähre

Die Neckarfähre zwischen Neckarhausen und Neckarhäuserhof ist eine bedeutende Verbindung zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen sowie den Landkreisen Rhein-Neckar-Kreis und Kreis Bergstraße. 

 

Sie verbindet auch die Anliegergemeinden Hirschhorn, Neckarsteinach, Mückenloch, Haag, Schönbrunn und Waldwimmersbach mit der hessischen Seite. Die Fähre ist eine wichtige Verbindung für Berufspendler, Schulkinder und Touristen zur S-Bahn Haltestelle auf hessischer Seite und dient als schnelle Überlandhilfe für Feuerwehren und Rettungskräfte. 

 

Sie ist ein Symbol für die lange gemeinsame Geschichte von Neckarhausen und Neckarhäuserhof und ein historisches Denkmal als eine der letzten Fähren ihrer Art auf dem Neckar. Die Fähre trägt zur Lebensqualität der Anwohner bei und ist eine wichtige Stütze der Infrastruktur, des Tourismus und der Gastronomie in der Region.

Historische Eckdaten der Fähre

  • 1495: 
    Aus einem Rechtsstreit zwischen dem Kloster Schönau und Mückenloch stammt der früheste Hinweis auf eine Neckarquerung, wonach ersteres strittige Weide- und Holzlegerechte auf der linken Flussseite ausgeübt haben soll.
  • 1803: 
    Überliefert wird ein Fährnachen, der den zeitgemäßen Namen “Napoleon” trug.
  • 1812: 
    Nach Genehmigung des Betriebs einer Wagenfähre zwischen Neckarhausen und dem damaligen Finsterbach durch die Großherzogl. Hess. Regierung in Darmstadt wurde eine solche noch im gleichen Jahr in Gebrauch genommen. Zehn private Eigner vom rechten Neckarufer benutzten die Nähe nach ihrem Bedarf.
  • 1837: 
    Zur Beförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vieh und der Arbeiter der umliegenden Buntsandsteinbrüche kam der Personentransport verstärkt hinzu, so dass der Ruf nach einer regelmäßig verkehrenden Fähre mit einem festen Fährmann lauter wurde. Ab dem 15. August 1837 nahm Johannes Krieger als erster Fährpächter die Nähe in Betrieb.
  • 1853: 
    Die in die Jahre gekommene freilaufende Fähre von 1812 war nach Gründung der Brauerei Wiswesser, dem Bau der Staatsstraße auf hessischer Seite und der Verbindungsstraße nach Haag den bevorstehenden Aufgaben nicht mehr gewachsen. So blieb es nicht aus, dass 1853 bei Jakob Seibert jun. in Eberbach eine Drahtseilfähre bestellt wurde, für deren Kosten die Fährgenossenschaft aufkam.
  • 1888: 
    Immer schwerere Fuhrwerke, die 1877 eingeführte Kettenschleppschifffahrt als auch die Einweihung der  Neckartalbahn anno 1879 verlangten nach einer neuen Technik. Die neue, eiserne Gierbundfähre lief an einem Drahtseil, das über zwei Buchnachen geführt wurde.
  • 1933: 
    Die Einrichtung der Staustufe Neckarsteinach im Jahr 1931 gab der Kettenschifffahrt den Todesstoß und die Motorschifffahrt kam auf. Doch der fehlende Strömungsdruck ließ die bisherige Giertechnik nur noch bei günstigem Wasserstand Anwendung finden. Die Antwort darauf war 1933 die Fertigstellung der Hochseilgierfähre auf der Schiffswerft Ph. Ebert & Söhne in Neckarsteinach, die mittels einer in Fahrtrichtung liegenden Verholkette über den Neckar gezogen wurde. Diese kraftraubende Tätigkeit fand ab 1958 durch den Einsatz eines Dieselmotors ein Ende. Pachtverträge der Färcher wurden auf Verlangen der Neckar AG mit einer neu gegründeten Fährgenossenschaft geschlossen, bestehend aus sechs Teilhabern aus Finsterbach und deren dreizehn aus Neckarhausen.
  • 1952: 
    Wiederkehrende finanzielle Probleme veranlassten die sechs privaten Teilhaber des Neckarhäuserhofs den Genossenschaftsvertrag zu liquidieren. Aufgrund des gemeindelosen Status ihres Orts waren sie 115 Jahre lang nicht in der Lage gewesen, ihre Aufwendungen einer Kommunalverwaltung zu übertragen. Dagegen überließen die dreizehn hessischen Genossenschafter bereits 1837 ihre Anteile an der Fähre, deren Kosten sowie Zugehörigkeiten der Großherzogl. Hess. Bürgermeisterei Neckarhausen. Die aufgekündigte Fährgenossenschaft wurde umgehend durch einen Kooperationsvertrag zwischen den Gemeinden Neckarhausen und  Mückenloch ersetzt.
  • 1971 - 1975: 
    Mit der Eingemeindung der ehemaligen Bürgermeisterei Neckarhausen in die Stadt Neckarsteinach gingen 1971 deren Fähranteile an die Vierburgenstadt über. Analog brachte Mückenloch anno 1975 seine Besitzstände und Verpflichtungen in den Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Neckargemünd ein. 1978 überantwortete die Stadt Neckarsteinach ihre Kostenträgerschaft an der Fähre dem Kreis Bergstraße, da die Kreisstraße 205 von der Bundesstraße bis zu Anlande führt und “die Fähre als deren Fortsetzung anzusehen ist”.

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